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Information zu meldepflichtigen Krankheiten

Da wir als öffentliche Schule immer wieder mit meldepflichtigen Krankheiten zu tun haben, erhalten Sie als Hilfestellung einen Link, unter dem Sie überprüfen können, ob Sie uns als Schule die Diagnose der Erkrankung Ihres Kindes mitteilen müssen.

Gemäß Infektionsschutzgesetz sind Sie verpflichtet, die Schule bei Erkrankung einer dieser Infektionskrankheiten darüber zu informieren. 

Sie erleichtern uns mit Ihrer Mitteilung die Arbeit und schützen gleichzeitig die anderen Kinder der Schule.


Hier der Link: